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Streik

Streik

Laut der EU-Verordnung für Fluggastrechte (EG Nr. 261/2004) stehen Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen Ausgleichszahlungen zu. Liegt jedoch ein außergewöhnlicher Umstand, wie zum Beispiel ein Streik vor, besteht kein Anspruch, da der Vorfall nicht im Herrschaftsbereich der Fluggesellschaft liegt.

Deine Fluggastrechte bei Streik

Immerhin ist aber durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt, dass Passagiere gewisse Ansprüche auf Betreuungsleistungen sowie Ersatz-Transport zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben.

Im Normalfall solltest Du als Passagier alle nötigen Informationen — wie bevorstehende streikbedingte Flugstreichungen — auf der Website der Fluggesellschaft finden, ebenso wie Service-Rufnummern oder sonstige Kontaktmöglichkeiten. Um im Nachhinein Deine Situation bestmöglich zu dokumentieren, empfiehlt es sich, die wichtigsten Passagen auszudrucken. Hast Du eine Pauschalreise gebucht? In diesem Fall wäre Dein Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Dieser sollte bereits über die drohende Streiksituation informiert und darauf eingestellt sein. In der Regel sollte es eine 24-Stunden-Notfall-Nummer geben.

Wer streikt und warum?

In Deutschland sind von Gewerkschaften organisierte Streiks erlaubt und dienen als ein Mittel des Arbeitskampfes. Im Flugverkehr gibt es unterschiedliche Fraktionen von Mitarbeitern, die streiken können. Zum einen können die Mitarbeiter einer Luftverkehrgesellschaft streiken – also z.B. das Kabinenpersonal oder die Piloten-, desweiteren kann das Bodenpersonal des Flughafens streiken oder die Fluglotsen. Gewerkschaften wie Ufo, Verdi, und GdF vertreten dabei die einzelnen Parteien. Ein Streik ist immer ein hochsensibles Thema und auch zwischen den Gewerkschaften ist man sich nicht immer einig.

Streik
istockphoto/Astrid Gast

Was ist ein Fluglotsenstreik?

Insbesondere ein Streik der Fluglotsen kann den Flugverkehr enorm beeinträchtigen und schwere Folgen haben. In Deutschland vertritt die GdF (Gewerkschaft der Flugsicherung) die Fluglotsen. Besonders schwerwiegend ist ein Fluglotsenstreik, weil nicht nur eine Fluglinie ihren Betrieb kurzzeitig einstellt oder reduziert, sondern ein ganzer Flughafen lahmgelegt werden kann. Zudem können auch Flüge betroffen sein, die lediglich über den jeweiligen Luftraum des vom Streik betroffenen Gebiets fliegen. Somit kann ein solcher Streik weitreichende Folgen für Fluggäste haben. Im Jahr 2016 legten insbesondere in Frankreich die Fluglotsen mehrfach ihre Arbeit nieder. Dies führte zu vielen Verspätungen und Annullierungen.

Doch nicht immer ist ein Streik rechtmäßig. So entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein 2012 von der GdF organisierter Streik am Frankfurter Flughafen nicht rechtmäßig war, weil einzelne Forderungen der GdF in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Die GdF wurde zur Zahlung von Schadensersatz gegen den Fraport verurteilt.

Alternativbeförderungen

Besteht Anspruch auf einen Ersatzflug?

Die Fluggesellschaften sind angehalten, Dich schnellstmöglich über einen — auch streikbedingten — Flugausfall zu informieren. Einige Fluggesellschaften versuchen in solchen Fällen, Dir einen Ersatzflug zu organisieren, gegebenenfalls über Tochter- oder Schwestergesellschaften. Im Falle eines Streiks oder Fluglotsenstreiks kannst Du Deine Flugplanung jedoch auch in die eigene Hand nehmen und den Flug bei der Fluggesellschaft kostenlos umbuchen. Sollte keine der Umbuchungsoptionen Dir zusagen, kannst Du den Flug natürlich auch einfach stornieren.

Werden andere Beförderungsarten angeboten?

Auf die Schienen ausweichen: Wenn Dein Flug bei einem Streik der Airline oder der Fluglotsen nicht stattfinden sollte, kann es in bestimmten Fällen ratsam sein, auf die Beförderung per Bahn zurückzugreifen. Dafür muss Dein Flugticket in ein Bahn-Ticket gewandelt werden. Diese Aufgabe kann am Flughafen das Bodenpersonal Deiner Fluggesellschaft für Dich übernehmen. Solltest Du Dich dazu entscheiden, einfach eine Bahnfahrkarte zu kaufen, solltest Du folgendes beachten: Wenn das Bahn-Ticket mehr kostet als Dein gebuchter Flug, hast Du unter Umständen keinen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages. Auf alle Fälle solltest Du Ticket und zugehörige Quittung gut aufbewahren, um Deinen Kauf später der Airline gegenüber zu dokumentieren.

Wichtig: Als Ausgleich für Deinen Flug einfach einen Mietwagen zu nehmen, ist ebenfalls nicht vorgesehen! So etwas wird Dir in der Regel nicht zurückerstattet. Manche Fluggesellschaften lassen jedoch in begründeten Einzelfällen mit sich reden.

Wenn Du Dir über Deine möglichen Optionen bei einem Streikfall noch unsicher bist, sprich am besten Deine Airline direkt an!

Streik kurzfristig abgesagt – Flug wurde trotzdem annulliert. Was nun?

Flugausfälle aufgrund von Streik sind ärgerlich und kosten Zeit. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Streik kurzfristig abgesagt wird, die Fluggesellschaften ihren Flugplan aber bereits soweit umorganisiert haben, dass einige Flüge trotzdem ausfallen. Vor Gericht wird immer wieder darüber gestritten, ob in einem solchen Fall die Fluglinie verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Eine eindeutige Rechtslage herrscht noch nicht. Besonders bei sehr kurzfristig abgesagten Streiks ist es den Airlines oft nicht möglich, die bereits abgesagten Flüge wieder in den Flugplan aufzunehmen.

Immer bestens informiert über Streiks bist Du hier: Streikradar

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