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Organisatorische und operative Probleme

Organisatorische und operative Probleme

Ein operatives Problem ist meist ein organisatorisches Problem. Etwas in dem von der Airline geplanten Ablauf ist durcheinander gekommen und dies wirkt sich auf den Flugbetrieb aus. Hinter solchen operativen Problemen kann sich alles Mögliche verstecken. Defekte Flugzeuge, die plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen, falsche Planung von Personal, erhöhtes Reiseaufkommen in der Ferienzeit bzw. allgemein den Ablauf betreffende Umstände können ein solch operatives Problem darstellen.

Operative Probleme liegen meist im Verantwortungsbereich der Airline

Es betrifft zum großen Teil die Organisation und Planung der Airline selbst und stellt somit keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar. In der Regel besteht also ein Anspruch auf Entschädigungsleistung gemäß der EU-Verordnung. Fluggäste können somit zwischen 250,00 EUR und 600,00 EUR Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Vorausgesetzt: der Flug ist mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel gelandet. Die Summe hängt dabei von der Fluglänge ab.

Da sich hinter dem Begriff „operative Probleme“ jedoch alles Mögliche verstecken kann, kann dies nicht pauschal für jeden Fall entschieden werden und muss umfassend geprüft werden. Resultieren operative Probleme nämlich aus Umständen, die die Airline nicht zu verantworten hat – zum Beispiel aus Problemen mit der Flugsicherung, die den Flugplan der Airline durcheinanderbringen – müssen sie keine Entschädigung zahlen.

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