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Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen stehen Dir zu

Flugverspätungen und Flugannullierungen sind für Urlauber wie Geschäftsreisende schon lästig genug. Lange Zeit an einem überfüllten Airport gestrandet zu sein, ist auf der Ärgernis-Skala von Reisenden wohl sogar noch ein paar Stufen höher anzusiedeln. Um den ungewollt verlängerten Terminal-Aufenthalt ein bisschen angenehmer zu gestalten, sind Fluggesellschaften angehalten, den Passagieren nach der EU-Fluggastrechteverordnung bestimmte Betreuungsleistungen zu bieten. Dazu zählen unter anderem kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Fax, Telefon).

Doch ab wann bekommst Du welche Betreuungsleistungen?

Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden oder bei Annullierung muss nach Fluggastrechteverordnung eine alternative Beförderung von der Airline für den Fluggast organisiert werden — wofür selbstverständlich die Airline selbst aufkommen muss. Gegebenenfalls ist auch eine kostenlose Unterbringung in einem nahegelegenen, adäquatem Hotel nötig, natürlich inklusive Transfer zur Unterkunft sowie rechtzeitigem Transport zu Deinem späteren Weiterflug. Wichtig: Die Betreuungsleistungen werden Dir oft nicht aktiv angeboten. Nachfragen und auf die Dir zustehenden Betreuungsleistungen bestehen ist meist der einzige Weg.

Anspruch auf Betreuungsleistungen hast Du in folgenden Fällen:

  • Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1500 und 3500 km
  • Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3500 km

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