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Flug annulliert: So viel Entschädigung erhältst du bei einem Flugausfall

Cancelt die Airline deinen Flug, hast du nicht nur Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Vielfach steht dir auch eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Wie hoch die Entschädigungszahlung genau ausfällt und wann du sie erhältst, erfährst du in diesem Ratgeber zur Flugannullierung. 

Das Wichtigste zur Entschädigung bei Flugausfall im Überblick

  • Streicht die Fluggesellschaft deinen Flug, hast du immer Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände zur Flugannullierung führen. 
  • Wird dir kein Ersatzflug angeboten oder führt dieser zu einem deutlich früheren Abflug oder zu einer deutlich späteren Ankunft, hast du zusätzlich Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die konkrete Höhe hängt u. a. von der Flugdistanz ab. 
  • Diese Rechte hast du auch, wenn dir nur eine Teilstrecke der Flugreise annulliert wird. Selbst dann, wenn du bereits ein Segment fliegend zurückgelegt hast. Dein Entschädigungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren. 

Der Flugausfall ist das Worst-Case-Szenario für jeden Fluggast. Das Problem führt zu jeder Menge Stress und in der Regel zu einer verspäteten Ankunft am Reiseziel. Das ist sowohl für Geschäftsreisende ärgerlich, die wichtige Termine wahrnehmen müssen, als auch für Urlauber, denen wertvolle Erholungszeit geraubt wird. Oft hängen Anschlussverbindungen, Mietwagen und Unterkunft an der Flugreise, weshalb bei einer Flugstreichung viel organisiert werden muss. 

Die europäische Fluggastrechteverordnung schützt Flugpassagiere bei einer Flugannullierung vor der Willkür der Airlines. Sie regelt genau, welche Ansprüche du gegenüber der Fluglinie hast und wie viel Entschädigung dir zusteht. 

Optionen: Was kann ich tun, wenn mein Flug gecancelt wurde?

Wenn dein Flug entweder innerhalb der Europäischen Union stattfindet, von einer Airline in der EU durchgeführt wird und hier landet oder von der EU ins Nicht-EU-Ausland führt, dann greift bei einer Flugannullierung die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie sieht, neben der eventuellen Entschädigung, die wir gleich näher beleuchten, zwei Optionen vor: 

  1. Du lässt dich von der Airline umbuchen und nimmst gem. Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO einen anderen Flug, um dein Reiseziel zu erreichen. 
  1. Du kannst dir den Preis des Flugtickets gem. Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO in voller Höhe innerhalb von sieben Tagen erstatten lassen. 

Für welche Variante du dich bei einer Annullierung deines Flugs entscheidest, hängt von deinen persönlichen Umständen ab. In der Regel ist ein Flug mit Terminen oder einem Urlaub verbunden, für den eine Unterkunft gebucht wurde. Die meisten Reisenden, die von einer Flugannullierung betroffen sind, wollen deshalb so schnell wie möglich zu ihrem Ziel. 

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wird dein Flug von der Airline gestrichen, hast du gemäß Fluggastrechte Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zu deinem Flugziel. Manchmal bekommst du von der Fluggesellschaft, zusammen mit der Information über den Ausfall deines Flugs, direkt einen Alternativflug angeboten oder sogar das Ticket dafür. Auch eine Ersatzbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel ist möglich. 

Du musst eine Ersatzbeförderung ohne Anspruch auf Entschädigung immer dann akzeptieren, wenn die Flugzeiten des Alternativflugs bzw. die Ankunftszeit am Endziel nur geringfügig von der ursprünglichen Planung abweichen. Das ist dann der Fall, wenn dein neuer Flug maximal eine Stunde früher abfliegt als geplant. Und wenn du maximal mit zwei Stunden Verspätung an deinem Endflughafen ankommst – unabhängig vom Verkehrsmittel. 

Gut zu wissen: Ersatzflug zum Wunschzeitpunkt 

 Wenn du dich für einen Ersatzflug entscheidest, muss dies nicht zwingend der Flug sein, der dem Ursprungsflug zeitlich am nächsten liegt. Du kannst deine Reise auch neu planen und dich für einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO). Die Fluggesellschaft darf auch für einen späteren Ersatzflug keinen Aufpreis verlangen. Einzige Voraussetzung: Auf dem von dir gewählten Ersatzflug müssen noch freie Plätze verfügbar sein. 

Dieses Recht haben Reisende auch dann, wenn die Flugstreichung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil gegen die Lufthansa bestätigt. Während der Corona-Pandemie – einem außergewöhnlichen Umstand – wurden viele Flüge gecancelt. Die Lufthansa wollte für die Buchung eines Ersatzflugs, der mehrere Monate später stattfand, allerdings entgegen der Fluggastrechte einen Aufpreis verlangen und verlor entsprechend vor Gericht (BGH-Urteil vom 27.06.2023, Az. X ZR 50/22). 

Flugannullierung

Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises

Oft werden Flüge leider erst sehr kurzfristig gecancelt. Dann bist du häufig erst einmal auf dich allein gestellt. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation einen Überblick über den Ticketmarkt zu verschaffen. Deine Airline, die den Flug gecancelt hat, schaut oft nur nach Ersatzflügen, die von ihr oder einer Partnergesellschaft durchgeführt werden. Wenn du möglichst schnell an dein Reiseziel gelangen möchtest, solltest du parallel selbst nach Flügen suchen. Eine kostenfreie Umbuchung durch die Airline ist nämlich nicht auf die betroffene Fluggesellschaft beschränkt. 

Möglicherweise findest du einen Alternativflug, der günstiger ist als dein Ursprungsflug. Dann ist es sinnvoll, wenn du dir die Kosten des annullierten Flugs zurückerstatten lässt und den neuen Flug auf eigene Rechnung buchst. Das Recht zur Rückerstattung hast du immer. So kommst du immerhin günstiger zu deinem Ziel und hast noch ein paar Euro mehr für die Reisekasse. Bei der Suche nach dem günstigsten Flug helfen dir die gängigen Flugsuchmaschinen. 

Airline muss Hin- und Rückflug erstatten

Wenn du selbst ein Ticket für einen Alternativflug oder ein anderes Verkehrsmittel buchen möchtest und dieses teurer ist, solltest du zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren. Lasse dir schriftlich bestätigen, dass du selbstständig umbuchen darfst und die Airline die Mehrkosten übernimmt. Du hast unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz – dazu folgend mehr. 

Selbstverständlich muss die Airline dir bei einer Annullierung auf Wunsch den Preis für den Hin- und Rückflug zurückerstatten (BGH-Urteil vom 18.4.2023, Az. X ZR 91/22). Das gilt bereits dann, wenn nur eine Teilstrecke gecancelt wurde. Und auch dann, wenn es sich um einen Gabelflug handelt, bei dem der Rückflug von einem ganz anderen Flughafen zurückgegangen wäre. Wichtig ist nur, dass Hin- und Rückflug Teil einer einheitlichen Buchung sind. Bei einer Annullierung ist es dir immer freigestellt, vom Flug zurückzutreten  auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. 

Gut zu wissen: Vollständige Erstattung auf bei bereits zurückgelegten Teilstrecken 

 Trittst du vom Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft zurück, muss dir diese auch dann den kompletten Flugpreis zurückerstatten, wenn du bereits Reiseabschnitte als Teilstrecken zurückgelegt hast. Häufig wird eine Flugreise zwecklos, weil ein Teilsegment der Flugstrecke aufgrund einer Annullierung nicht mehr zurückgelegt werden kann. Bist du deshalb irgendwo auf der Strecke gestrandet, hast du zusätzlich Anspruch auf einen kostenfreien Rückflug zum Ausgangsflughafen. 

Tipp: Fristsetzung zur Umbuchung

Wenn du vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktrittst, erhältst du den Preis des Flugtickets inkl. aller Steuern und Gebühren erstattet. Allerdings verzichtest du damit auch auf mögliche Betreuungsleistungen, die dir die Fluggesellschaft schuldet. Um zu verhindern, dass die Betreuungsleistungen entgehen solltest du ihr eine Frist setzen. 

Die Fristsetzung ist auch dann sinnvoll, wenn du siehst, dass es auf dem freien Markt Alternativflüge zu deinem Reiseziel gibt, du diesen aber nicht selbst buchen möchtest. Beispielsweise weil dir gerade die Liquidität dazu fehlt, ohne bereits eine Rückerstattung der Airline erhalten zu haben. Nicht selten sind Alternativflüge teuer und fallen daher finanziell stärker ins Gewicht. 

Die Länge der Frist hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum ursprünglich geplanten Abflug verbleibt. Wird der Flug mehrere Monate im Voraus annulliert, kann die Frist bis zu zwei Wochen betragen. Erfährst du hingegen erst am Flughafen davon, dass dein Flug gestrichen wurde, verkürzt sich die Frist auf wenige Stunden. Die Fluggesellschaft muss also schneller handeln. 

Verstreicht die Frist, darfst du dich selbst um einen Ersatzflug kümmern. Die eventuell entstandenen Mehrkosten kannst du dann gegenüber dem Flugunternehmen als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen. 

Flug gecancelt: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Wenn du vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktrittst, erhältst du den Preis des Flugtickets inkl. aller Steuern und Gebühren erstattet. Allerdings verzichtest du damit auch auf mögliche Betreuungsleistungen, die dir die Fluggesellschaft schuldet. Um zu verhindern, dass die Betreuungsleistungen entgehen solltest du ihr eine Frist setzen. 

Die Fristsetzung ist auch dann sinnvoll, wenn du siehst, dass es auf dem freien Markt Alternativflüge zu deinem Reiseziel gibt, du diesen aber nicht selbst buchen möchtest. Beispielsweise weil dir gerade die Liquidität dazu fehlt, ohne bereits eine Rückerstattung der Airline erhalten zu haben. Nicht selten sind Alternativflüge teuer und fallen daher finanziell stärker ins Gewicht.  

Die Länge der Frist hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum ursprünglich geplanten Abflug verbleibt. Wird der Flug mehrere Monate im Voraus annulliert, kann die Frist bis zu zwei Wochen betragen. Erfährst du hingegen erst am Flughafen davon, dass dein Flug gestrichen wurde, verkürzt sich die Frist auf wenige Stunden. Die Fluggesellschaft muss also schneller handeln. 

Verstreicht die Frist, darfst du dich selbst um einen Ersatzflug kümmern. Die eventuell entstandenen Mehrkosten kannst du dann gegenüber dem Flugunternehmen als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen. 

Annullierung 14 Tage vor dem geplanten Abflug

Wenn die Airline dich bis zu zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung des Flugs informiert, muss sie gemäß Fluggastrechte keine Ausgleichszahlung entrichten. Sie muss Reisenden aber wie eingangs geschildert eine frühestmögliche Ersatzbeförderung organisieren oder einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Alternativ kannst du auch bei einer frühzeitigen Annullierung die Erstattung des Ticketpreises inkl. aller Steuern und Gebühren verlangen. 

Flugstreichung 7 bis 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug

Hat dich die Fluglinie sieben bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung des Flugs informiert, entscheidet der Zeitpunkt des Ersatzflugs, ob dir eine Ausgleichszahlung zusteht. Startet dieser mehr als zwei Stunden früher oder kommt er mehr als vier Stunden später an, kannst du eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen. 

Flugannullierung 0 bis 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug

Findet die Annullierung eine Woche vor dem geplanten Start statt, darf der Ersatzflug nur noch eine Stunde früher abheben oder zwei Stunden später landen, damit die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten muss. 

Entschädigung bei Flugausfall: So hoch ist die Ausgleichszahlung

Die Fluggastrechteverordnung sieht bei einer Annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vor – zusätzlich zur Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung. Die genaue Höhe hängt wie bei der Flugverspätung nicht etwa vom Ticketpreis, sondern von der Länge der Flugdistanz ab. Ob es sich um eine Geschäftsreise oder eine Urlaubsreise handelt, spielt für die Entschädigung keine Rolle. 

Höhe der Entschädigung bei Flugstreichung: 

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro 
  • Mittelstrecke zwischen 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro 
  • Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 600 Euro 
Gut zu wissen: Ansprüche bleiben über Jahre bestehen!  Auch wenn die Annullierung deines Flugs schon einige Zeit zurückliegt, hast du gute Karten, eine Entschädigung zu bekommen. Dein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung verjährt erst nach drei Jahren!
Prüfen jetzt hier, wie viel Entschädigung dir zusteht.  

Schadenersatz bei Ersatzbuchung auf eigene Kosten

Wenn du dir den Kaufpreis für dein Flugticket aufgrund der Annullierung erstatten lässt, trittst du vom Beförderungsvertrag zurück. Kümmerst du dich danach eigenständig um die Buchung eines Ersatzflugs, kann es sein, dass du trotz des Vertragsrücktritts Anspruch auf Schadensersatz hast. Ein Schaden entsteht dir in diesem Fall zum Beispiel durch höhere Flugkosten. 

Voraussetzung, um Schadensersatz gegenüber der annullierenden Fluggesellschaft geltend machen zu können, ist, dass sie die Flugstreichung zu verantworten hat. Ist ein außergewöhnlicher Umstand Grund für die Flugannullierung, steht dir kein Schadensersatz zu. 

Sobald du vom Beförderungsvertrag zurückgetreten bist, hast du keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen. 

Betreuungsleistungen bei Flugausfall

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden muss sich die Fluggesellschaft um die Betreuung der Passagiere kümmern. Ganz gleich, ob die Wartezeit durch eine Verspätung oder eine Annullierung des Flugs zustande kommt. Sie muss Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung stellen oder dir die Kosten dafür erstatten. Zudem muss die Airline jedem Fluggast Kommunikation zum Beispiel durch Telefonate ermöglichen. 

Sollte deine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich sein, gehört zudem die Organisation einer Hotelübernachtung zu den Betreuungsleitungen bei einer Flugannullierung. Auch der Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen, zum Beispiel mit einem Taxi, muss übernommen werden. 

 Musst du deine Übernachtung selbst organisieren, wähle ein mittelpreisiges Hotel und bewahre alle Belege auf, um dir die Kosten erstatten zu lassen. Das gilt auch für die Verpflegung. 

Flugannullierung bei Pauschalreise – gibt es eine Entschädigung?

Obwohl du bei einer Pauschalreise einen Vertrag mit deinem Reiseveranstalter und nicht mit der Airline schließt, hast du bei einer Flugannullierung dennoch die gleichen Rechte, wie bei einer Individualreise – auch gegenüber der Fluglinie. Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt nämlich auch für Pauschalreisen und setzt daran die gleichen Bedingungen. 

Je nachdem, wie gravierend die Folgen der Annullierung für deine Urlaubsreise sind, hast du also Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft. Aber Achtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass du nicht doppelt entschädigt werden musst. Das heißt: Deine Entschädigungen werden miteinander verrechnet. 

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter

Laut dem ADAC und der Verbraucherzentrale ist ab einer verspäteten Ankunft von vier Stunden am Endziel eine Reisepreisminderung möglich. Üblicherweise können pro weiterer Stunde Verspätung fünf Prozent des Tagesreisepreises angesetzt werden. Maximal jedoch 20 Prozent. 

Anders sieht es aus, wenn sich der Urlaub aufgrund des gecancelten Flugs drastisch verkürzt. Kannst du beispielsweise von einer geplanten Woche Urlaub wegen der Flugannullierung nur noch vier Tage in Anspruch nehmen, handelt es sich um eine starke Beeinträchtigung der Pauschalreise. In diesem Fall kannst du Schadensersatz geltend machen oder wegen Reisemangel vom Vertrag der Pauschalreise zurücktreten. 

Jetzt Express-Entschädigung für deine Flugannullierung erhalten 

Du hast keine Lust, dich lange mit deiner Airline über eine Entschädigung zu streiten? Dann nutze unseren Service und erhalte sofort deine Ausgleichszahlung abzgl. Provision. Wir kaufen dir deinen Anspruch ab und zahlen dich sofort aus. Ohne Risiko, ohne Wartezeit, ohne Bürokratie. 

Fluggastrechte

Weitere Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugausfall

Wie schnell erhalte ich meine Entschädigung bei einer Flugannullierung?

Die Fluggastrechteverordnung der EU verpflichtet die Airline, die Zahlung einer Entschädigung innerhalb von sieben Tagen zu leisten. Häufig dauert es jedoch länger, bis die Forderung tatsächlich erfüllt wird. Viele Airlines stellen sich queer und spielen bei den Fluggästen auf Zeit. Deshalb entscheiden sich viele Passagiere dafür, ihre Forderung aus der Verordnung der EU abzutreten. Bei EUflight bekommst du deine Entschädigung sofort, noch bevor wir das Geld von der Airline erhalten haben. Ganz ohne Bürokratie und einen Anwalt beauftragen und bezahlen zu müssen. 

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug wegen eines Streiks annulliert wird?

Grundsätzlich haben Passagiere auch bei Flugausfall wegen Streik Anspruch auf eine alternative Beförderung oder auf Rückerstattung der Ticketkosten. Grundvoraussetzung für eine entschädigende Ausgleichszahlung ist, dass der Flug aufgrund von Verschulden der Airline ausfällt. Also keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, weshalb du nicht fliegen kannst. Ob ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu erfährst du in unserem Streikratgeber. 

Was ist, wenn ich meinen Flug wegen Überbuchung nicht antreten kann?

Hat die Airline deinen Flug überbucht und kannst du deshalb nicht fliegen, kommt dies einer persönlichen Annullierung gleich und geht häufig mit einer Flugverspätung einher. Dir stehen alle geschilderten Rechte gemäß der Verordnung der EU zu. Gegebenenfalls kannst du auch Schadensersatz geltend machen.

Was passiert, wenn ich aufgrund einer Flugstreichung meinen Anschlussflug verpasse?

Hat der Fluggast eine Verbindung mit mehreren Teilstrecken gebucht, muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern, der zum ursprünglich geplanten Flughafen führt. Hast du mehrere Flüge von unterschiedlichen Airlines mit einzelnen Buchungen kombiniert und verpasst deshalb einen deiner Anschlussflüge, steht dir Schadensersatz zu. Zur Zahlung des Schadensersatzes ist die Airline verpflichtet, die den Flug annulliert hat. 

Was kann ich tun, wenn die Airline nicht zahlen will?

Will die Fluggesellschaft deine Forderung, die du zum Beispiel über ein Musterschreiben oder Musterbrief gestellt hast, nicht zahlen, kannst du deine Forderung an uns abtreten. Wir prüfen den Fall und überweisen dir sofort eine Expressentschädigung, sofern dir eine Erstattung gemäß der Fluggastrechte der EU zusteht. Alternativ kannst du dich bei Problemen mit Flugausfällen und Flugverspätungen auch an die Schlichtungsstelle wenden. 

Weiterführende Themen zu Deinen Fluggastrechten:

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Flug annulliert: So viel Entschädigung erhältst du bei einem Flugausfall

Cancelt die Airline deinen Flug, hast du nicht nur Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Vielfach steht dir auch eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Wie hoch die Entschädigungszahlung genau ausfällt und wann du sie erhältst, erfährst du in diesem Ratgeber zur Flugannullierung. 

Das Wichtigste zur Entschädigung bei Flugausfall im Überblick

  • Streicht die Fluggesellschaft deinen Flug, hast du immer Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände zur Flugannullierung führen. 
  • Wird dir kein Ersatzflug angeboten oder führt dieser zu einem deutlich früheren Abflug oder zu einer deutlich späteren Ankunft, hast du zusätzlich Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die konkrete Höhe hängt u. a. von der Flugdistanz ab. 
  • Diese Rechte hast du auch, wenn dir nur eine Teilstrecke der Flugreise annulliert wird. Selbst dann, wenn du bereits ein Segment fliegend zurückgelegt hast. Dein Entschädigungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren. 

Der Flugausfall ist das Worst-Case-Szenario für jeden Fluggast. Das Problem führt zu jeder Menge Stress und in der Regel zu einer verspäteten Ankunft am Reiseziel. Das ist sowohl für Geschäftsreisende ärgerlich, die wichtige Termine wahrnehmen müssen, als auch für Urlauber, denen wertvolle Erholungszeit geraubt wird. Oft hängen Anschlussverbindungen, Mietwagen und Unterkunft an der Flugreise, weshalb bei einer Flugstreichung viel organisiert werden muss. 

Die europäische Fluggastrechteverordnung schützt Flugpassagiere bei einer Flugannullierung vor der Willkür der Airlines. Sie regelt genau, welche Ansprüche du gegenüber der Fluglinie hast und wie viel Entschädigung dir zusteht. 

Optionen: Was kann ich tun, wenn mein Flug gecancelt wurde?

Wenn dein Flug entweder innerhalb der Europäischen Union stattfindet, von einer Airline in der EU durchgeführt wird und hier landet oder von der EU ins Nicht-EU-Ausland führt, dann greift bei einer Flugannullierung die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie sieht, neben der eventuellen Entschädigung, die wir gleich näher beleuchten, zwei Optionen vor: 

  1. Du lässt dich von der Airline umbuchen und nimmst gem. Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO einen anderen Flug, um dein Reiseziel zu erreichen. 
  1. Du kannst dir den Preis des Flugtickets gem. Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO in voller Höhe innerhalb von sieben Tagen erstatten lassen. 

Für welche Variante du dich bei einer Annullierung deines Flugs entscheidest, hängt von deinen persönlichen Umständen ab. In der Regel ist ein Flug mit Terminen oder einem Urlaub verbunden, für den eine Unterkunft gebucht wurde. Die meisten Reisenden, die von einer Flugannullierung betroffen sind, wollen deshalb so schnell wie möglich zu ihrem Ziel. 

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wird dein Flug von der Airline gestrichen, hast du gemäß Fluggastrechte Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zu deinem Flugziel. Manchmal bekommst du von der Fluggesellschaft, zusammen mit der Information über den Ausfall deines Flugs, direkt einen Alternativflug angeboten oder sogar das Ticket dafür. Auch eine Ersatzbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel ist möglich. 

Du musst eine Ersatzbeförderung ohne Anspruch auf Entschädigung immer dann akzeptieren, wenn die Flugzeiten des Alternativflugs bzw. die Ankunftszeit am Endziel nur geringfügig von der ursprünglichen Planung abweichen. Das ist dann der Fall, wenn dein neuer Flug maximal eine Stunde früher abfliegt als geplant. Und wenn du maximal mit zwei Stunden Verspätung an deinem Endflughafen ankommst – unabhängig vom Verkehrsmittel. 

Gut zu wissen: Ersatzflug zum Wunschzeitpunkt 

 Wenn du dich für einen Ersatzflug entscheidest, muss dies nicht zwingend der Flug sein, der dem Ursprungsflug zeitlich am nächsten liegt. Du kannst deine Reise auch neu planen und dich für einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO). Die Fluggesellschaft darf auch für einen späteren Ersatzflug keinen Aufpreis verlangen. Einzige Voraussetzung: Auf dem von dir gewählten Ersatzflug müssen noch freie Plätze verfügbar sein. 

Dieses Recht haben Reisende auch dann, wenn die Flugstreichung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil gegen die Lufthansa bestätigt. Während der Corona-Pandemie – einem außergewöhnlichen Umstand – wurden viele Flüge gecancelt. Die Lufthansa wollte für die Buchung eines Ersatzflugs, der mehrere Monate später stattfand, allerdings entgegen der Fluggastrechte einen Aufpreis verlangen und verlor entsprechend vor Gericht (BGH-Urteil vom 27.06.2023, Az. X ZR 50/22). 

Flugannullierung

Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises

Oft werden Flüge leider erst sehr kurzfristig gecancelt. Dann bist du häufig erst einmal auf dich allein gestellt. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation einen Überblick über den Ticketmarkt zu verschaffen. Deine Airline, die den Flug gecancelt hat, schaut oft nur nach Ersatzflügen, die von ihr oder einer Partnergesellschaft durchgeführt werden. Wenn du möglichst schnell an dein Reiseziel gelangen möchtest, solltest du parallel selbst nach Flügen suchen. Eine kostenfreie Umbuchung durch die Airline ist nämlich nicht auf die betroffene Fluggesellschaft beschränkt. 

Möglicherweise findest du einen Alternativflug, der günstiger ist als dein Ursprungsflug. Dann ist es sinnvoll, wenn du dir die Kosten des annullierten Flugs zurückerstatten lässt und den neuen Flug auf eigene Rechnung buchst. Das Recht zur Rückerstattung hast du immer. So kommst du immerhin günstiger zu deinem Ziel und hast noch ein paar Euro mehr für die Reisekasse. Bei der Suche nach dem günstigsten Flug helfen dir die gängigen Flugsuchmaschinen. 

Airline muss Hin- und Rückflug erstatten

Wenn du selbst ein Ticket für einen Alternativflug oder ein anderes Verkehrsmittel buchen möchtest und dieses teurer ist, solltest du zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren. Lasse dir schriftlich bestätigen, dass du selbstständig umbuchen darfst und die Airline die Mehrkosten übernimmt. Du hast unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz – dazu folgend mehr. 

Selbstverständlich muss die Airline dir bei einer Annullierung auf Wunsch den Preis für den Hin- und Rückflug zurückerstatten (BGH-Urteil vom 18.4.2023, Az. X ZR 91/22). Das gilt bereits dann, wenn nur eine Teilstrecke gecancelt wurde. Und auch dann, wenn es sich um einen Gabelflug handelt, bei dem der Rückflug von einem ganz anderen Flughafen zurückgegangen wäre. Wichtig ist nur, dass Hin- und Rückflug Teil einer einheitlichen Buchung sind. Bei einer Annullierung ist es dir immer freigestellt, vom Flug zurückzutreten  auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. 

Gut zu wissen: Vollständige Erstattung auf bei bereits zurückgelegten Teilstrecken 

 Trittst du vom Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft zurück, muss dir diese auch dann den kompletten Flugpreis zurückerstatten, wenn du bereits Reiseabschnitte als Teilstrecken zurückgelegt hast. Häufig wird eine Flugreise zwecklos, weil ein Teilsegment der Flugstrecke aufgrund einer Annullierung nicht mehr zurückgelegt werden kann. Bist du deshalb irgendwo auf der Strecke gestrandet, hast du zusätzlich Anspruch auf einen kostenfreien Rückflug zum Ausgangsflughafen. 

Tipp: Fristsetzung zur Umbuchung

Wenn du vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktrittst, erhältst du den Preis des Flugtickets inkl. aller Steuern und Gebühren erstattet. Allerdings verzichtest du damit auch auf mögliche Betreuungsleistungen, die dir die Fluggesellschaft schuldet. Um zu verhindern, dass die Betreuungsleistungen entgehen solltest du ihr eine Frist setzen. 

Die Fristsetzung ist auch dann sinnvoll, wenn du siehst, dass es auf dem freien Markt Alternativflüge zu deinem Reiseziel gibt, du diesen aber nicht selbst buchen möchtest. Beispielsweise weil dir gerade die Liquidität dazu fehlt, ohne bereits eine Rückerstattung der Airline erhalten zu haben. Nicht selten sind Alternativflüge teuer und fallen daher finanziell stärker ins Gewicht. 

Die Länge der Frist hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum ursprünglich geplanten Abflug verbleibt. Wird der Flug mehrere Monate im Voraus annulliert, kann die Frist bis zu zwei Wochen betragen. Erfährst du hingegen erst am Flughafen davon, dass dein Flug gestrichen wurde, verkürzt sich die Frist auf wenige Stunden. Die Fluggesellschaft muss also schneller handeln. 

Verstreicht die Frist, darfst du dich selbst um einen Ersatzflug kümmern. Die eventuell entstandenen Mehrkosten kannst du dann gegenüber dem Flugunternehmen als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen. 

Flug gecancelt: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Wenn du vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktrittst, erhältst du den Preis des Flugtickets inkl. aller Steuern und Gebühren erstattet. Allerdings verzichtest du damit auch auf mögliche Betreuungsleistungen, die dir die Fluggesellschaft schuldet. Um zu verhindern, dass die Betreuungsleistungen entgehen solltest du ihr eine Frist setzen. 

Die Fristsetzung ist auch dann sinnvoll, wenn du siehst, dass es auf dem freien Markt Alternativflüge zu deinem Reiseziel gibt, du diesen aber nicht selbst buchen möchtest. Beispielsweise weil dir gerade die Liquidität dazu fehlt, ohne bereits eine Rückerstattung der Airline erhalten zu haben. Nicht selten sind Alternativflüge teuer und fallen daher finanziell stärker ins Gewicht.  

Die Länge der Frist hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum ursprünglich geplanten Abflug verbleibt. Wird der Flug mehrere Monate im Voraus annulliert, kann die Frist bis zu zwei Wochen betragen. Erfährst du hingegen erst am Flughafen davon, dass dein Flug gestrichen wurde, verkürzt sich die Frist auf wenige Stunden. Die Fluggesellschaft muss also schneller handeln. 

Verstreicht die Frist, darfst du dich selbst um einen Ersatzflug kümmern. Die eventuell entstandenen Mehrkosten kannst du dann gegenüber dem Flugunternehmen als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen. 

Annullierung 14 Tage vor dem geplanten Abflug

Wenn die Airline dich bis zu zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung des Flugs informiert, muss sie gemäß Fluggastrechte keine Ausgleichszahlung entrichten. Sie muss Reisenden aber wie eingangs geschildert eine frühestmögliche Ersatzbeförderung organisieren oder einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Alternativ kannst du auch bei einer frühzeitigen Annullierung die Erstattung des Ticketpreises inkl. aller Steuern und Gebühren verlangen. 

Flugstreichung 7 bis 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug

Hat dich die Fluglinie sieben bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung des Flugs informiert, entscheidet der Zeitpunkt des Ersatzflugs, ob dir eine Ausgleichszahlung zusteht. Startet dieser mehr als zwei Stunden früher oder kommt er mehr als vier Stunden später an, kannst du eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen. 

Flugannullierung 0 bis 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug

Findet die Annullierung eine Woche vor dem geplanten Start statt, darf der Ersatzflug nur noch eine Stunde früher abheben oder zwei Stunden später landen, damit die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten muss. 

Entschädigung bei Flugausfall: So hoch ist die Ausgleichszahlung

Die Fluggastrechteverordnung sieht bei einer Annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vor – zusätzlich zur Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung. Die genaue Höhe hängt wie bei der Flugverspätung nicht etwa vom Ticketpreis, sondern von der Länge der Flugdistanz ab. Ob es sich um eine Geschäftsreise oder eine Urlaubsreise handelt, spielt für die Entschädigung keine Rolle. 

Höhe der Entschädigung bei Flugstreichung: 

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro 
  • Mittelstrecke zwischen 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro 
  • Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 600 Euro 
Gut zu wissen: Ansprüche bleiben über Jahre bestehen!  Auch wenn die Annullierung deines Flugs schon einige Zeit zurückliegt, hast du gute Karten, eine Entschädigung zu bekommen. Dein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung verjährt erst nach drei Jahren!
Prüfen jetzt hier, wie viel Entschädigung dir zusteht.  

Schadenersatz bei Ersatzbuchung auf eigene Kosten

Wenn du dir den Kaufpreis für dein Flugticket aufgrund der Annullierung erstatten lässt, trittst du vom Beförderungsvertrag zurück. Kümmerst du dich danach eigenständig um die Buchung eines Ersatzflugs, kann es sein, dass du trotz des Vertragsrücktritts Anspruch auf Schadensersatz hast. Ein Schaden entsteht dir in diesem Fall zum Beispiel durch höhere Flugkosten. 

Voraussetzung, um Schadensersatz gegenüber der annullierenden Fluggesellschaft geltend machen zu können, ist, dass sie die Flugstreichung zu verantworten hat. Ist ein außergewöhnlicher Umstand Grund für die Flugannullierung, steht dir kein Schadensersatz zu. 

Sobald du vom Beförderungsvertrag zurückgetreten bist, hast du keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen. 

Betreuungsleistungen bei Flugausfall

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden muss sich die Fluggesellschaft um die Betreuung der Passagiere kümmern. Ganz gleich, ob die Wartezeit durch eine Verspätung oder eine Annullierung des Flugs zustande kommt. Sie muss Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung stellen oder dir die Kosten dafür erstatten. Zudem muss die Airline jedem Fluggast Kommunikation zum Beispiel durch Telefonate ermöglichen. 

Sollte deine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich sein, gehört zudem die Organisation einer Hotelübernachtung zu den Betreuungsleitungen bei einer Flugannullierung. Auch der Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen, zum Beispiel mit einem Taxi, muss übernommen werden. 

 Musst du deine Übernachtung selbst organisieren, wähle ein mittelpreisiges Hotel und bewahre alle Belege auf, um dir die Kosten erstatten zu lassen. Das gilt auch für die Verpflegung. 

Flugannullierung bei Pauschalreise – gibt es eine Entschädigung?

Obwohl du bei einer Pauschalreise einen Vertrag mit deinem Reiseveranstalter und nicht mit der Airline schließt, hast du bei einer Flugannullierung dennoch die gleichen Rechte, wie bei einer Individualreise – auch gegenüber der Fluglinie. Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt nämlich auch für Pauschalreisen und setzt daran die gleichen Bedingungen. 

Je nachdem, wie gravierend die Folgen der Annullierung für deine Urlaubsreise sind, hast du also Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft. Aber Achtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass du nicht doppelt entschädigt werden musst. Das heißt: Deine Entschädigungen werden miteinander verrechnet. 

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter

Laut dem ADAC und der Verbraucherzentrale ist ab einer verspäteten Ankunft von vier Stunden am Endziel eine Reisepreisminderung möglich. Üblicherweise können pro weiterer Stunde Verspätung fünf Prozent des Tagesreisepreises angesetzt werden. Maximal jedoch 20 Prozent. 

Anders sieht es aus, wenn sich der Urlaub aufgrund des gecancelten Flugs drastisch verkürzt. Kannst du beispielsweise von einer geplanten Woche Urlaub wegen der Flugannullierung nur noch vier Tage in Anspruch nehmen, handelt es sich um eine starke Beeinträchtigung der Pauschalreise. In diesem Fall kannst du Schadensersatz geltend machen oder wegen Reisemangel vom Vertrag der Pauschalreise zurücktreten. 

Jetzt Express-Entschädigung für deine Flugannullierung erhalten 

Du hast keine Lust, dich lange mit deiner Airline über eine Entschädigung zu streiten? Dann nutze unseren Service und erhalte sofort deine Ausgleichszahlung abzgl. Provision. Wir kaufen dir deinen Anspruch ab und zahlen dich sofort aus. Ohne Risiko, ohne Wartezeit, ohne Bürokratie. 

Fluggastrechte

Weitere Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugausfall

Wie schnell erhalte ich meine Entschädigung bei einer Flugannullierung?

Die Fluggastrechteverordnung der EU verpflichtet die Airline, die Zahlung einer Entschädigung innerhalb von sieben Tagen zu leisten. Häufig dauert es jedoch länger, bis die Forderung tatsächlich erfüllt wird. Viele Airlines stellen sich queer und spielen bei den Fluggästen auf Zeit. Deshalb entscheiden sich viele Passagiere dafür, ihre Forderung aus der Verordnung der EU abzutreten. Bei EUflight bekommst du deine Entschädigung sofort, noch bevor wir das Geld von der Airline erhalten haben. Ganz ohne Bürokratie und einen Anwalt beauftragen und bezahlen zu müssen. 

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug wegen eines Streiks annulliert wird?

Grundsätzlich haben Passagiere auch bei Flugausfall wegen Streik Anspruch auf eine alternative Beförderung oder auf Rückerstattung der Ticketkosten. Grundvoraussetzung für eine entschädigende Ausgleichszahlung ist, dass der Flug aufgrund von Verschulden der Airline ausfällt. Also keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, weshalb du nicht fliegen kannst. Ob ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu erfährst du in unserem Streikratgeber. 

Was ist, wenn ich meinen Flug wegen Überbuchung nicht antreten kann?

Hat die Airline deinen Flug überbucht und kannst du deshalb nicht fliegen, kommt dies einer persönlichen Annullierung gleich und geht häufig mit einer Flugverspätung einher. Dir stehen alle geschilderten Rechte gemäß der Verordnung der EU zu. Gegebenenfalls kannst du auch Schadensersatz geltend machen.

Was passiert, wenn ich aufgrund einer Flugstreichung meinen Anschlussflug verpasse?

Hat der Fluggast eine Verbindung mit mehreren Teilstrecken gebucht, muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern, der zum ursprünglich geplanten Flughafen führt. Hast du mehrere Flüge von unterschiedlichen Airlines mit einzelnen Buchungen kombiniert und verpasst deshalb einen deiner Anschlussflüge, steht dir Schadensersatz zu. Zur Zahlung des Schadensersatzes ist die Airline verpflichtet, die den Flug annulliert hat. 

Was kann ich tun, wenn die Airline nicht zahlen will?

Will die Fluggesellschaft deine Forderung, die du zum Beispiel über ein Musterschreiben oder Musterbrief gestellt hast, nicht zahlen, kannst du deine Forderung an uns abtreten. Wir prüfen den Fall und überweisen dir sofort eine Expressentschädigung, sofern dir eine Erstattung gemäß der Fluggastrechte der EU zusteht. Alternativ kannst du dich bei Problemen mit Flugausfällen und Flugverspätungen auch an die Schlichtungsstelle wenden. 

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